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Die Probezeit

Du hältst deinen Führerschein in der Hand? Klasse! Nun darfst du endlich ohne Fahrlehrer fahren.
Aber denk dran: Ab jetzt befindest du dich in der Probezeit!

Warum Probezeit?

Leider passieren die meisten Unfälle gerade bei jungen Fahrern zwischen 18 und 25 Jahren. Aus diesem Grund hat man sich dazu entschlossen den Führerschein in den ersten zwei Jahren nur „auf Probe“ auszuhändigen.

Wie lange dauert die Probezeit?

Sobald du deinen Führerschein in der Hand hältst, bist du für zwei Jahre in der Probezeit. Nach dem Ablauf dieser zwei Jahre ist dein Führerschein automatisch unbegrenzt gültig.

Was ist wenn in der Probezeit etwas schief geht?

Das kommt ganz darauf an, was du getan hast. Verwarnungsgelder – wenn du zum Beispiel falsch parkst – ziehen keine weiteren Maßnahmen mit sich. Bei einem Verkehrsverstoß der Kategorie A (schwere Verkehrsverstöße) oder zwei Verstößen der Kategorie B (weniger schwere Verkehrsverstöße), verlängert sich deine Probezeit auf vier Jahre und du musst ein sogenanntes Aufbauseminar besuchen. Nimmst du an dem Aufbauseminar nicht Teil, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen! Neben einem Aufbauseminar kann auch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung von dir verlangt werden.

Beispiele für A-Delikte sind
Unfallflucht

  • Nötigung
  • fahrlässige Tötung/Körperverletzung
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Fahren mit einem unversicherten Kraftfahrzeug
  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h
  • Missachtung einer roten Ampel
  • Vorfahrt nicht beachtet
  • Überholen im Überholverbot

Beispiele für B-Delikte sind
Nichtbeachten eines „Stoppschildes“

  • Liegen gebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert
  • Ausrüstung des Kfz nicht an die Witterungsverhältnisse angepasst (z. B. keine Winterreifen im Dezember) und andere behindert
  • Bei erheblicher Sichtbehinderung (z. B. Nebel) ohne Licht gefahren
  • Telefonieren am Steuer mit einem Handy ohne geeignete Freisprecheinrichtung